Informationen

information Die Grundversicherung der schweizerischen Krankenkassen übernimmt die psychiatrische Behandlung abzüglich der jährlichen Franchise und dem Selbstbehalt. Wenn Sie Ihre Krankenkasse nicht beanspruchen möchten, ist es auch möglich, die Therapie privat abzurechnen. Die Tarife richten sich nach den Empfehlungen der Fachverbände. Die Abrechnung erolgt über die schweizerische Ärztekasse.

Normalerweise benötigen Sie keine ärztliche Zuweisung, ausgenommen, Sie sind nach dem Hausarzt-Modell oder HMO versichert.

Die psychiatrische Arbeit wird durch einen gemeinsam festgelegten, klaren und verlässlichen Rahmen unterstützt: Eine Sitzung dauert in der Regel 50 - 60 Minunten. Familientherapien können etwas mehr Zeit benötigen. Die vereinbarten Sitzungstermine sind verbindlich. Abgemachte Termine können bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenlos abgesagt werden.